VISUM UND AUFENTHALTSGENEHMIGUNG
 

 

 
 
 
 
 

„A Door to Italy“ stellt allen an der Schule eingeschriebenen Schülern, die für ihren Studienaufenthalt ein Visum benötigen, die zur Vorlage bei dem italienischen Konsulat bzw. bei der italienischen Botschaft ihres Landes notwendigen Dokumente aus:

 

  • Bescheinigung über die Anmeldung an der Schule (Einschreibenachweis)

  • Rechnung über die Kursgebühren

  • Nachweis über die ordnungsgemäße Meldung der Schule bei der italienischen Handelskammer

  • Erklärung über die gebuchte Unterkunft, falls diese von der Schule vermittelt wurde.

Um diese Dokumente ausgestellt zu bekommen, muss der Schüler die gesamten Kursgebühren sowie 30% des Entgeltes für die Unterkunft – falls diese über die Schule gebucht wurde – im Voraus bezahlen.

Falls es dem Schüler nicht gelingen sollte, für seinen Studienaufenthalt ein entsprechendes Einreisevisum zu bekommen, so verpflichtet sich die Schule, die gesamten im Voraus erhaltenen Anzahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € sowie eventuell anfallender Bankkosten im Rahmen der Rückzahlung zurückzuerstatten.


Diejenigen Schüler, die im Besitz eines Einreisevisums für ihren Studienaufenthalt sind, sind verpflichtet sich innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Einreise in Italien beim hiesigen Polizeipräsidium („Questura“) vorzustellen, um eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt zu bekommen.


Beim Polizeipräsidium („Questura“) sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Fotokopie des Passes (nur die Seite, wo die Personalien und die Stempel stehen)

  • Steuermarke in Höhe von 10,33€ (bei dem „tabacchino“ zu erhalten)

  • Vier Paßbilder (ausreichende Bilder aus dem Automaten vor der „Questura“)

  • Entsprechende Dokumente ausgestellt vom italienischen Konsulat eures Landes. Etwaige Nachweise von Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen wurden und durch die Kosten für eine eventuelle medizinische Behandlung abgedeckt werden.

Um ihren Schülern einen Vorteil zu beschaffen, hat die Schule mit dem Polizeipräsidium von Genua einen Nachmittagstermin vereinbart. Diejenigen Schüler, die mit Hilfe der Schule ein Visum für ihren Studienaufenthalt erhalten haben, werden gebeten, es am ersten Unterrichtstag der Schule mitzuteilen.

 
 

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