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„A Door to Italy“ stellt allen an der
Schule eingeschriebenen Schülern, die für ihren
Studienaufenthalt ein Visum benötigen, die zur Vorlage bei
dem italienischen Konsulat bzw. bei der italienischen Botschaft
ihres Landes notwendigen Dokumente aus:
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Bescheinigung über die Anmeldung an der
Schule (Einschreibenachweis)
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Rechnung über die Kursgebühren
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Nachweis über die ordnungsgemäße
Meldung der Schule bei der italienischen Handelskammer
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Erklärung über die gebuchte Unterkunft,
falls diese von der Schule vermittelt wurde.
Um diese Dokumente
ausgestellt zu bekommen, muss der Schüler die gesamten Kursgebühren
sowie 30% des Entgeltes für die Unterkunft – falls diese über die
Schule gebucht wurde – im Voraus bezahlen.
Falls es dem Schüler
nicht gelingen sollte, für seinen Studienaufenthalt ein
entsprechendes Einreisevisum zu bekommen, so verpflichtet sich die
Schule, die gesamten im Voraus erhaltenen Anzahlungen abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € sowie eventuell
anfallender Bankkosten im Rahmen der Rückzahlung zurückzuerstatten.
Diejenigen Schüler, die
im Besitz eines Einreisevisums für ihren Studienaufenthalt sind,
sind verpflichtet sich innerhalb einer Frist von acht Tagen nach
ihrer Einreise in Italien beim hiesigen Polizeipräsidium
(„Questura“) vorzustellen, um eine entsprechende
Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt zu bekommen.
Beim Polizeipräsidium („Questura“) sind
folgende Dokumente vorzulegen:
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Fotokopie des Passes (nur die Seite, wo
die Personalien und die Stempel stehen)
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Steuermarke in Höhe von 10,33€ (bei dem
„tabacchino“ zu erhalten)
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Vier Paßbilder (ausreichende Bilder aus
dem Automaten vor der „Questura“)
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Entsprechende Dokumente ausgestellt vom
italienischen Konsulat eures Landes. Etwaige Nachweise von
Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen wurden und durch die
Kosten für eine eventuelle medizinische Behandlung abgedeckt werden.
Um ihren Schülern einen Vorteil zu
beschaffen, hat die Schule mit dem Polizeipräsidium von Genua einen
Nachmittagstermin vereinbart. Diejenigen Schüler, die mit Hilfe der
Schule ein Visum für ihren Studienaufenthalt erhalten haben, werden
gebeten, es am ersten Unterrichtstag der Schule mitzuteilen. |