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STUDIENVISUM

Wer muss das Studienvisum beantragen?

Bürger der Europäischen Union benötigen kein Visum.

Außereuropäische Bürger, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, müssen hingegen ein Visum beantragen. 

Mehr erfahren

Welche Dokumente erhalten Sie von der Schule? 

  • Bescheinigung über die Einschreibung für den Italienisch-Kurs 
  • Rechnung für die Bezahlung des Kurses, für den Sie sich eingeschrieben haben (wir bitten um vollständige Vorauszahlung)
  • Erklärung zur Registrierung der Schule bei der Handelskammer
  • Erklärung zur Reservierung der Unterkunft (falls über die Schule reserviert)

 

Die Kosten für die Zustellung der Originalunterlagen (falls gewünscht) gehen zu Lasten des Studenten.

Falls der Antrag auf Visum abgelehnt wird, hat der Student Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, die über € 250,00 Verwaltungs- und Bankgebühren hinaus gehen.

Nicht vergessen!

Nach Erhalt des Studienvisums ist es nicht mehr möglich, den Zeitraum des Kurses zu ändern.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass ein nicht vereinbartes und unbegründetes Fernbleiben vom Kurs dem zuständigen Polizeipräsidium mitgeteilt werden muss.