Vieni a Trovarci e Scopri i Nostri Corsi di Italiano per Stranieri Genova | Corsi di Italiano per Stranieri | Permesso di Soggiorno per Studio | | AUFENTHALTSGENEHMIGUNG

AUFENTHALTSGENEHMIGUNG

Die Studenten, die mit Studienvisum nach Italien eingereist sind, haben die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen ab der Ankunft in Italien die Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerstelle des Polizeipräsidiums zu beantragen. 

Von der italienischen Polizei für die Aufenthaltsgenehmigung geforderte Unterlagen:
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seiten mit den personenbezogenen Daten und das Visum)
  • Wertmarke zu € 10,33 + € 70,46 die bei der Post zu bezahlen sind
  • 4 Passfotos
  • die vom Konsulat bzw. der Botschaft ausgestellten Dokumente 
  • eine Krankenversicherungspolice, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt 

 

Wer muss die Aufenthaltsgenehmigung beantragen? 

  • Ausländer, die sich nicht länger als 90 Tage in Italien aufhalten, müssen KEINE Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Außereuropäische Staatsbürger, die sich länger als 90 Tage mit einem Studienvisum in Italien aufhalten, müssen die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. 

 

Nicht vergessen!

Außereuropäische Staatsbürger, die sich weniger als 90 Tage mit einem Studienvisum in Italien aufhalten, müssen eine Anwesenheitserklärung vorlegen, jedoch nur im Fall der Einreise nach Italien nach einem Zwischenstopp im Schengenraum.

Bei Einreise nach Italien ohne Zwischenstopp gilt der Stempel der Grenzpolizei im Reisepass als Anwesenheitserklärung.

Weitergehende Informationen:

http://www.poliziadistato.it/articolo/view/220/

http://www.poliziadistato.it/articolo/view/225/


ERNEUERUNG DER AUFENTHALTSGENEHMIGUNG AUS STUDIENGRÜNDEN

Ist innerhalb von 30 Tagen ab Ende des Gültigkeitszeitraums möglich.

Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung ist abhängig von der Gültigkeit des Studienvisums und sie kann für maximal ein Jahr verlängert werden.

Im Fall von mehrjährigen Kursen ist es möglich, die Aufenthaltsgenehmigung für mehrere Jahre zu verlängern.

Weitergehende Informationen:

http://www.portaleimmigrazione.it/immigrazionenet/nuova_procedura.aspx

http://www.portaleimmigrazione.it/immigrazionenet/APR_PDS_Motivi_Studio.aspx

Siehe auch